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alle Sinne ansprechen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der home Immobilien GmbH

1. Angebote

Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen
und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw.
Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen

Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Kunden bestimmt, von ihm vertraulich zu behandeln und
dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Gibt der Kunde unser Angebot oder unsere Informationen an
Dritte weiter und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser
Bedingungen Provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe
der Provision auf Grundlage dieser Bedingungen. Ein weiter gehender Schadenersatzanspruch wegen
unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.

3. Entstehen des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein
Hauptvertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt
Mietursächlichkeit unserer Tätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen
Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen
Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommen
Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen
Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Eintritt einer im Hauptvertrag
vereinbarten auflösenden Bedingung lässt unseren Provisionsanspruch unberührt. Dasselbe gilt, wenn der
Hauptvertrag durch Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern dieses aus von einer Partei
zu vertretenden Gründen oder in deren Verantwortungsbereich liegenden Gründen ausgeübt wird. Der
Provisionsanspruch bleibt im Falle nachträglicher Unwirksamkeit des Hauptvertrages aus Gründen, die nicht in
dem Verantwortungsbereich des Maklers liegen, unberührt. Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere bei
Kauf satt Miete, Erwerb von Geschäftsanteilen statt Objekt und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie
Tausch statt Kauf oder Miete.

4. Fälligkeit des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 7
Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über
dem Basiszinssatz fällig. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrages ohne unsere Teilnahme, so ist der Kunde
verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages zur Berechnung des
Provisionsanspruches zu erteilen. Auf unser erstes Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, uns eine einfache
Abschrift des Hauptvertrages zu überlassen.

5. Provisionssätze

Für unsere Tätigkeit gelten nachstehende Provisionssätze zwischen dem Kunden und uns als vereinbart und
sind von diesem mit Entstehen unseres Provisionsanspruches gemäß Ziff. 3 an uns zu zahlen. Die Berechnung
der Provision erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:

5.1. Kauf

Bei Grundstückskäufen erfolgt die Berechnung auf Basis des vereinbarten Gesamtkaufpreises und aller damit in
Verbindung stehenden Nebenleistungen von dem Wert bis € 5 Mio. 5%, von dem Wert über € 5 Mio. bis € 25
Mio. 4% und von dem Wert über € 25 Mio. 3% und ist vom Kunden an uns zu zahlen.

5.2. Erbbaurecht

Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten erfolgt die Berechnung auf Basis des Grundstückswertes
und des Wertes vorhandener Aufbauten und Gebäude von dem Wert bis € 5 Mio. 5%, von dem Wert über € 5
Mio. bis € 25 Mio. 4% und von dem Wert über € 25 Mio. 3% und ist vom Kunden an uns zu zahlen.

5.3. Übertragung von Gesellschaftsrechten

Bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten erfolgt die Berechnung auf
Basis des Vertragswertes bis € 5 Mio. 5%, von dem Wert über € 5 Mio. bis € 25 Mio. 4% und von dem Wert
über € 25 Mio. 3% und ist vom Kunden an uns zu zahlen. Vertragswert im Sinne dieser Regelung ist der
jeweilige Grundstückverkehrswert.

5.4.

Bestehen hinsichtlich des verkauften Grundstücks in den vorstehenden unter Ziff. 5.1. bis 5.3. genannten
Fällen vertragliche Vereinbarungen oder sonstige Abreden, welche die wirtschaftliche Verwertung des
Grundstücks, das heißt insbesondere, aber nicht abschließend, Generalübernehmer-,
Generalunternehmerverträge, sämtliche Bau- und Architektenleistungen betreffen (Projektierung), so wird der
wirtschaftliche Wert dieser Projektierung bei der Berechnung der Provision zum vereinbarten
Grundstückskaufpreis, dem Wert des Erbbaurechtes oder dem Vertragswert bei der Übertragung von
Gesellschaftsrechten hinzugerechnet.

5.5. An- und Vorkaufsrecht

Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten beträgt die Provision 1 % des ermittelten Wertes und ist vom
Kunden an uns zu zahlen. Die Berechnung des Wertes erfolgt auf Basis des Gesamtkaufpreises und aller damit
in Verbindung stehenden Nebenleistungen.

5.6. Vermietung und Verpachtung

Bei Verträgen mit einer Laufzeit von unter 5 Jahren beträgt die Provision 3 Nettomonatskaltmieten zahlbar
durch den Kunden. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von über 5 Jahren beträgt die Provision 4
Nettomonatskaltmieten zahlbar durch den Kunden Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 10 Jahren und mehr
beträgt die Provision 6 Nettomonatskaltmieten zahlbar durch den Kunden.
Bei Vereinbarung von Optionen – auch wenn deren Ausübung noch ungewiss ist – hinsichtlich Fläche oder
Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen unabhängig von der vereinbarten Festlaufzeit und von vorstehenden
Provisionsätzen erhöht sich die Provision um eine weiter Nettomonatskaltmiete, zahlbar durch den Kunden.
Für die Ermittlung der Provisionshöhe gemäß vorstehenden Bestimmungen wird bei Vereinbarung einer
Staffelmiete als Nettomonatskaltmiete die aus der Gesamtfestlaufzeit des Mietvertrages berechnete
durchschnittliche monatliche Mietzahlung zugrunde gelegt.
Bei der Berechnung der Nettokaltmonatsmiete bleiben Zeiten, während derer keine oder eine geminderte
Miete zu zahlen ist, unberücksichtigt.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten bei Abschluss eines Pachtvertrages entsprechend.
Bei Mietwohnungen beträgt die Berechnung zwei Monatskaltmieten, zahlbar durch den Kunden.
Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

6. Tätig werden für Dritte

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig
zu werden.

7. Haftungsausschluss

Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte, insbesondere
durch die Grundstückseigentümer. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser
Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen. Bei
Vertragsverletzungen ist die Haftung für fahrlässiges Verhalten des Maklers, dessen gesetzlicher Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei
Vertragsschluss mit einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist die Haftung auf vertragstypische und
vorhersehbare Schäden begrenzt, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden und
soweit diese nicht auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Etwaige
Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruches, spätestens jedoch
5 Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages.

8. Kundenidentifikation

Dem Kunden ist bekannt, dass wir gemäß § 3 Abs. 1, Satz 1, Nr. 3 GWG (Geldwäschegesetz) zur Identifikation
unsere Kunden verpflichtet sind. Er wird daher um Unterstützung bei der Erfüllung dieser Erfordernisse
gebeten. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen unverzüglich entsprechende Dokumente vorzulegen und
Auskunft zu erteilen, um uns die Erbringung der Leistungen zu ermöglichen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Augsburg.

10. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Regelungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so
bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer
oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.
Zusätzliche, außerhalb der Vertragserfüllung, getätigte Arbeiten die vom Käufer verlangt werden, werden mit
einem Stundenlohn von 120 Euro zzgl. der ges. MwSt. berechnet.

 

Stand: Mai 2025